News
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Am 2021-12-21 10:20:47 von Ursula Krütt-Bockemühl
E-Rezept-Start auf unbestimmte Zeit verschoben
Am 2021-12-21 09:05:50 von Ursula Krütt-Bockemühl
Atemnot oder Brustschmerzen: Liegt es am Herz oder an der Lunge?
Am 2021-12-21 08:54:07 von Ursula Krütt-Bockemühl
Omikron verbreitet sich in den Bronchien etwa 70 Mal schneller als Delta, zeigt eine Laborstudie
Am 2021-12-17 09:05:59 von Ursula Krütt-Bockemühl
14. Symposium - Lunge 2022
Siehe: https://www.copd-deutschland.de/symposium-2022
oder hier unter VERANSTALTUNGEN
Am 2021-12-16 10:26:40 von Ursula Krütt-Bockemühl
Geistige Leistungsfähigkeit bleibt mit FFP2-Masken erhalten
Am 2021-12-13 16:07:15 von Ursula Krütt-Bockemühl
E-Rezept und eAU starten wie geplant Anfang 2022
Am 2021-12-08 09:28:11 von Ursula Krütt-Bockemühl
Pflegeversicherung: Änderungen durch Corona-Pandemie
Änderungen durch gesetzliche Regelungen
Mit dem "Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und weiterer Gesetze anlässlich der Aufhebung der Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite" werden wesentliche infolge der COVID-19-Pandemie geschaffene Regelungen zur finanziellen Entlastung und Unterstützung von Pflegeeinrichtungen, Pflegebedürftigen und pflegenden Angehörigen folgendermaßen verlängert:
- Die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (MD) zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit kann noch bis 31.03.2022 ohne Untersuchungen des Versicherten in seinem Wohnbereich erfolgen, wenn der MD dies zur Verhinderung des Ansteckungsrisikos des Versicherten oder des Gutachters mit dem Coronavirus für erforderlich hält. Die Einstufung erfolgt dann nach Aktenlage und ggf. telefonischer Befragung. Der Wunsch des Versicherten, persönlich in seinem Wohnbereich untersucht zu werden, ist zu berücksichtigen.
- Pflegebedürftige des Pflegegrades 1 können bis zum 31.03.2022 den Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI in Höhe von 125 Euro monatlich auch für Hilfen außerhalb der geltenden Regelung einsetzen, um Corona-bedingte Versorgungsengpässe auszugleichen.
- Für Entlastungsleistungen gelten wieder die normalen Regelungen. D.h. nicht genutzte Beträge für Entlastungsleistungen aus 2021 können noch bis 30.06.2022 genutzt werden.
- Bis zum 31.03.2022 wird die Zahlung des Pflegeunterstützungsgeldes wegen der SARS-CoV-2-Pandemie von zehn auf 20 Arbeitstage verlängert.
- Beratungseinsätze für Pflegegeldempfänger dürfen telefonisch, digital oder per Videokonferenz durchgeführt werden. Voraussetzung ist, dass der Kunde diese Art der Durchführung ausdrücklich wünscht. Die Regelung gilt befristet bis zum 31.03.2022.
Am 2021-12-07 21:27:07 von Ursula Krütt-Bockemühl
Neu im Sozialrecht geregelt: Was sich im Jahr 2022 für gesetzlich Versicherte ändert
Am 2021-12-05 12:09:34 von Ursula Krütt-Bockemühl
Wenig Auswahl und teuer Diese Medikamente helfen gegen Corona
Am 2021-12-02 09:22:05 von Ursula Krütt-Bockemühl
COVID-19: Warum die Beatmung bei manchen Erkrankten so lange dauert
Am 2021-12-01 11:23:03 von Ursula Krütt-Bockemühl
Wie häufig ist Long Covid bei Impfdurchbrüchen?
https://www.spektrum.de/news/long-covid-schuetzen-die-impfungen-vor-long-covid/1953937